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RoKu Brandschutzmanschette AWM II

System: AWM II
Systembeschreibung:
Das ROKU® System AWM II der Feuerwiderstands-klasse R 90 nach DIN 4102 bzw. EI 90 / EI 120 /
EI 240 gemäß EN 13501 für brennbare Rohre mit Außendurchmesser bis maximal 400 mm besteht
aus dem Brandschutzmanschettengehäuse, das im Inneren in mehreren Lagen mit dem hochwirksamen
intumeszierenden Baustoff „ROKU® Strip“ ausgerüstet ist.
Im Brandfall schäumt der Dämmschichtbildner mit starkem Blähdruck auf und verschließt die Bauteil-
öffnung dauerhaft gegen Durchtritt von Feuer und Rauch. Bei Wänden sind an jeder Wandseite eine
Manschette zu befestigen, bei Decken nur eine unterhalb der Decke.
Einsatzbereich:
► Abschottung von Kunststoffrohren bis maximal 400 mm Außendurchmesser
► Für Kunststoffrohre, Mineralfaser verstärkte Kunststoffe, Kunststoffverbundrohre, PVDF Rohre, Doppelrohre, Getränkepython, Rohrpostanlagen und Gasleitungen geeignet
► Für isolierte und unisolierte Kunststoffrohre und schallentkoppelnde Abwasserrohre geeignet
► Kunststoffrohre bis max. Ø 250 mm können mit Synthesekautschuk bis max. 43 mm isoliert werden
► PE Schallschutzschlauch möglich
► Manschette kann bei schwierigen Einbausituationen bis zu 3 Abmessungsstufen größer gewählt werden
► Sehr geringe Aufbauhöhe der Manschette
► „Nullabstand“ bei nebeneinander liegenden Rohren möglich ( Genaue Details finden Sie in dem entsprechenden amtlichen Nachweis)
► Für Kunststoffrohre, Mineralfaser verstärkte Kunststoffe, Kunststoffverbundrohre, PVDF Rohre, Doppelrohre, Getränkepython, Rohrpostanlagen und Gasleitungen geeignet
► Für isolierte und unisolierte Kunststoffrohre und schallentkoppelnde Abwasserrohre geeignet
► Kunststoffrohre bis max. Ø 250 mm können mit Synthesekautschuk bis max. 43 mm isoliert werden
► PE Schallschutzschlauch möglich
► Manschette kann bei schwierigen Einbausituationen bis zu 3 Abmessungsstufen größer gewählt werden
► Sehr geringe Aufbauhöhe der Manschette
► „Nullabstand“ bei nebeneinander liegenden Rohren möglich ( Genaue Details finden Sie in dem entsprechenden amtlichen Nachweis)
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